Claudia Brock-Storms mit OB -Kandidat Andreas Kossiki und Bezirksbügermeister Norber Fuchs in der Siedlung
Siedlung Egonstraße: Gerettet? Zur Sitzung des Liegenschaftsausschuss 18.Mai 2020
Die Geschichte der Egonstraße und das Vorgehen der Verwaltung muss ich hier nicht wiederholen. Seit zehn Jahren kämpfen die Anwohner gegen den Abriss der Siedlung. Nach 2013 war u.a. durch den Einsatz von Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs erst mal Ruhe. 2019 kam wieder die Abriss-Birne. Seitdem kämpft die Initiative unterstützt vom SSM, aber auch durch die Bezirksvertretung Mülheim weiter für den Erhalt der Siedlung. Die BV Mülheim hatte im Januar einstimmig für ein Moratorium gestimmt: kein weiterer Abriss bis die Rechtslage geklärt ist. Denn die IG Egonstraße hatte in der Zwischenzeit zusammen mit der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) eine Fachanwältin für Bau- und Verwaltungsrecht eingeschaltet, die in einem Gutachten die Argumentation der Stadtverwaltung hinsichtlich des Mindestabstandes zur Kläranlage und auch die „Illegalität“ widerlegt. In der Politik war man sich vor Ort „gegen den Abriss“ einig, aber lange interessierte sich bei Grünen und CDU im Rat niemand für die Siedlung. Noch im Januar auf Verwaltungslinie, kommt zur entscheidenden Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 18. Mail zu einer denkwürdigen Entscheidung. Der vom Ratsbündnis noch kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag (drei Stunden vor Sitzungsbeginn) reduzierte sich in der Einzelabstimmung auf den Beschluss „Die Mieter können die Wohngebäude auf Basis der geltenden Mietvereinbarungen weiterhin unbefristet nutzen und es werden keine weiteren Gebäude niedergelegt“. Der ursprüngliche Antrag enthielt noch eine Abrissbefugnis durch die Hintertür -dieser Passus wurde dank der SPD-Fraktion erfolgreich weggestimmt. Aber was nutzt das alles jetzt den Bewohnern? Erst mal ein wenig Ruhe. Aber Rechtssicherheit fühlt sich irgendwie anders an. Als ersten Schritt werde ich für die nächste Sitzung einen Antrag einbringen, der auch die Sanierung der Straßen in der Siedlung beinhaltet. Als ich die Sanierung für den Abschnitt vom Schlosspark bis zur Einmündung Stammheimer Ring beantragte, hatte man mir vorher durch die Blume zu verstehen gegeben, dass man den „illegalen“ Teil der Siedlung nicht neu asphaltieren würde. Ich bin gespannt, wie die Verwaltung auf den neuen Antrag reagieren wird. Es wird sich ggf. zeigen, ob für eine verbindliche rechtliche Klärung nur der Weg über eine Bauvoranfrage erfolgen kann, die damit aber Rechtssicherheit für die Siedlung bringen könnte.